Umweltschutz

Hinweise zur Rückgabe von Batterien gemäß § 17 Batteriegesetz sowie zur Entsorgung von Elektrogeräten

Rücknahme von Batterien gemäß Batteriegesetz

umweltschutz

Jeder Verbraucher ist nach dem Batteriegesetz gesetzlich zur Rückgabe aller ge- und verbrauchten Batterien bzw. Akkus verpflichtet. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist verboten. Da auch bei Produkten aus unserem Sortiment Batterien enthalten bzw. im Lieferumfang befindlich sein können, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Verbrauchte Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Alte Batterien und Akkus können unentgeltlich bei den öffentlichen Sammelstellen der Gemeinde und überall dort abgegeben werden, wo Batterien und Akkus der betreffenden Art verkauft werden. Falls Sie Batterien und Akkus bei uns erworben haben, können Sie diese an uns zurücksenden (gesetzliche Rücknahmepflicht). Mit welchen Symbolen schadstoffhaltige Batterien bzw. Akkus gekennzeichnet sind, entnehmen Sie bitte der nebenstehenden Abbildung.

Entsorgung von Elektrogeräten

Im Folgenden erhalten Sie Informationen über die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten gemäß dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG): Hersteller müssen ihre Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 23. November 2005 in Verkehr gebracht werden, mit einem Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) kennzeichnen und kostenlos zurücknehmen. Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass derartige Altgeräte nicht als unsortierter Siedlungsabfall zu beseitigen, sondern getrennt zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen sind.